Helau! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in den vergangenen Jahren gibt die Geschäftsführung auch in diesem Jahr wieder den Nachmittag am Rosenmontag frei. Wer also einen ganzen Tag dem närrischen Treiben widmen will, braucht nur einen halben Urlaubsantrag zu beantragen. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar, d. h. er gilt nur für den Nachmittag des 19.02.07 - für die Zweigstelle in Xxxxxxxx gilt aufgrund der abweichend verlaufenden bayerischen Faßnacht der Dienstag Nachmittag. Gruß und viel Spaß, Xx XXXXXXXX XXXXXXX Leiter Personal & Verwaltung
Oder "Lei lei" wie man bei uns in Kärnten sagt! :) Labels: business
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